Die Besatzung des Alarmhubschraubers Airbus-H145 besteht aus zwei Piloten und einem Operator.
Aufgabe der Piloten ist es, den Hubschrauber zu fliegen, zu navigieren und den Flug- sowie auch den Polizeifunk durchzuführen.
Zu den Aufgaben des Operators gehören die Bedienung der Wärmebild- und Videokamera, das Fertigen von Fotos und die Unterstützung der Piloten.
Bei Großeinsätzen, wie zum Beispiel Katastrophenlagen, Großbränden, großen Sportveranstaltungen, Demonstrationen und schweren Verkehrsunfällen kann ein entsprechend ausgerüsteter Hubschrauber Livebilder zum Polizeiführer übermitteln und so eine visuelle Beurteilung der Lage ermöglichen.
FahndenBei der Verfolgung von Tätern ist es einem Streifenwagen nicht immer möglich flüchtige Personen zu verfolgen, ohne Unbeteiligte in Gefahr zu bringen. Der Hubschrauber kann in großem Abstand Fahrzeuge verfolgen, ohne den Sichtkontakt zu verlieren. Bei der Suche nach vermissten Personen gelingt die Rettung oft nur durch den gezielten Einsatz des Polizeihubschraubers. Ausgerüstet mit einer Wärmebildkamera kann der Operator, der die Kamera bedient, Temperaturunterschiede von weniger als einem Grad Celsius erkennen. Dadurch ist die Hubschrauberbesatzung in der Lage, vermisste, verirrte und hilflose Personen auch in der Dunkelheit zu finden.
RettenEin Hubschrauber erreicht schnell unwegsames Gelände, Inseln oder Berggipfel, um Rettungskräfte abzusetzen oder selbst zu retten - Personen können mittels der sogenannten "Kufenrettung" direkt aus dem Wasser geborgen werden. Dieses Flugmanöver stellt besondere Anforderung an die Kommunikation der Hubschrauberbesatzung, da der Pilot die zu rettende Person nicht sehen kann, ist aber sehr effektiv, da kaum technische Vorbereitung notwendig ist erfolgt der Anflug an den Unfallort ohne Verzögerung.
Wie werde ich Hubschrauberpilot bei der Polizei NRW?Nach Abschluss der Ausbildung und Verwendung in anderen polizeilichen Funktionen kann eine Bewerbung zur Fliegerstaffel erfolgen. Das Bestehen eines umfangreichen Auswahlverfahrens ist dann die Voraussetzung für eine Versetzung zur Fliegerstaffel.