Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW hat Videobeobachtungsanlagen entwickelt, die künftig an Kriminalitätsschwerpunkten oder bei größeren Veranstaltungen eingesetzt werden können. Zehn dieser PKW-Anhänger sind einsatzbereit.
Die Videobeobachtungsanlagen wurden vom LZPD NRW speziell für die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Polizei entwickelt. Jede Anlage ist mit sechs Kameras ausgestattet und kann mindestens zehn Tage lang ohne Stromzufuhr autark in Betrieb sein. Der Mast mit den Kameras kann bis zu fünf Meter hoch ausgefahren werden. Zum Schutz vor Vandalismus sind die Videobeobachtungsanlagen mit Sicherheitssystemen und einer Alarmanlage ausgestattet.
Die Livebilder werden von geschulten Polizistinnen und Polizisten gesichtet und sind ausschließlich von der Polizei einsehbar. Rechtliche Grundlagen zum Einsatz der Anlagen finden sich in den Paragraphen 15 und 15a des Polizeigesetzes. Datenschutzrechtliche Regelungen sind gewährleistet. Die auffällige Beklebung der Anhänger und eine umfassende Beschilderung weisen auf die Videobeobachtung hin. Außerdem werden Bereiche, die nicht gefilmt werden dürfen, vor Einsatz der Geräte geschwärzt und somit unkenntlich gemacht.
Die mobilen Videobeobachtungsanlagen sind so entwickelt worden, dass sie flexibel und nach Bedarf in allen 47 Kreispolizeibehörden eingesetzt werden können. Das LZPD NRW ist für die Ausgabe der Geräte zuständig. Diese können von den Polizeibehörden angefordert und befristet ausgeliehen werden