Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Einbrecher mit Brecheisen am Fenster
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
Alarmmeldungen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie Bilddaten aus Videoüberwachungsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen direkt zur Polizei übertragen werden.

Die Voraussetzungen, unter denen der Anschluss einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage (ÜMA/EMA) sowie einer Videoüberwachungsanlage (VÜA) im Rahmen eines umfassenden Sicherungskonzeptes an eine Alarmempfangsstelle der Polizei genehmigt sowie abgeschaltet werden kann, sind in der „Bundeseinheitlichen Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)“ – kurz ÜEA-Richtlinie – festgelegt.

Bei der Erarbeitung des umfassenden Sicherungskonzeptes soll die zuständige Polizeibehörde zur Beratung hinzugezogen werden.

Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie die ÜEA-Richtlinie sowie die in NRW geltenden Zusatzbestimmungen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110