Der Verkauf von Feuerwerk und Böllern war in ganz Deutschland verboten. Es gab allerdings örtlich unterschiedliche Regelungen, ob und wo mit bereits früher gekauften Böllern geknallt werden durfte. Die Feuerwerke über den NRW-Städten waren demnach überschaubar.
Insgesamt rückte die nordrhein-westfälische Polizei in der Silvesternacht landesweit zu rund 2 300 Einsätzen aus. Das sind etwa 600 weniger als im Vorjahr.
Im Rahmen ihrer Einsätze registrierte die Polizei einen Rückgang der Anzahl der Verletzten. Hatten sich im Vorjahr nach polizeilichen Erkenntnissen 159 Personen sowie 19 Polizistinnen und Polizisten verletzt, waren es dieses Jahr 69 Personen, darunter 12 Polizeikräfte. Insgesamt wurden mit 821 auch rund 100 weniger Platzverweise erteilt (Vorjahr 930). 133 Personen (Vorjahr 184) wurden in Gewahrsam und 24 Personen (Vorjahr 32) vorläufig festgenommen.
Die örtlichen Einsatzkonzepte sind aufgegangen. Gemeinsam mit den Ordnungsbehörden sind die Polizistinnen und Polizisten auch eingeschritten, wenn Personen die behördlichen Regelungen missachtet und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet haben. Dabei wurden landesweit 612 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung festgestellt. 13 Ansammlungen von größeren Gruppen (mehr als zehn Personen) im öffentlichen Raum wurden landesweit festgestellt.
Bei den bisher registrierten Straftaten verzeichnete die Polizei in den meisten Bereichen ebenfalls Rückgänge: Die Anzahl von Körperverletzungen sank von 301 auf 147, gefährliche Körperverletzungen registrierte die Polizei in 62 Fällen, im Vorjahr waren es 134. Die Anzahl der Sexualdelikte sank von 21 auf 16 gemeldete Fälle. Sachbeschädigungen gingen um fast die Hälfte von 401 Fälle auf 233 zurück.
Rund 4 800 Beamtinnen und Beamten waren in der Nacht im Einsatz, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Darunter waren rund 1 300 Kräfte der Bereitschaftspolizei, die die Behörden vor Ort in dieser Nacht unterstützt haben.
Hinweis: Bei den zur Verfügung gestellten Zahlen handelt es sich um aktuelle Auswertungen vom 31.12.2020, 18 Uhr bis zum 01.01.2021, 6 Uhr, die mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres verglichen werden. Wie in den vergangenen Jahren auch kann es zu Nachmeldungen aufgrund von nachträglich erstatteten Anzeigen kommen.
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