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LZPD Podcast-E Kapitel 6

Kapitel 6: Evaluation

Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Evaluation der neuen Führungsstrategie und stellt die Herangehensweise für die „Überprüfung“ der Wirkung bzw. Veränderungen vor als wichtiger Baustein des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. 

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6. Evaluation 

Der bereits in Abschnitt 5 dargestellte PDCA-Zyklus ermöglicht planvolles und zielgerichtetes Handeln. Mithilfe des dritten Schritts dieses Zyklus, der Überprüfung (Check), wird das eigene Handeln reflektiert und mit den Zielvorstellungen bzw. mit den tatsächlich festgestellten Wirkungen abgeglichen. Es ist damit zentraler Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Für dieses Vorgehen stehen verschiedene Instrumente der Evaluation zur Verfügung. Unter Evaluation ist die „systematische Untersuchung von Nutzen und/oder Güte eines Gegenstands […] auf Basis von empirisch gewonnenen Daten“29 zu verstehen. Dies impliziert eine Bewertung anhand offengelegter qualitativer und quantitativer Kriterien für einen bestimmten Zweck. Im Kontext der Führungsstrategie der Polizei NRW kann Evaluation alle Personen unterstützen, die Führungsinstrumente zur Anwendung bringen oder weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Führungsprinzipien planen und durchführen. Zu unterscheiden ist hier die formative von der summativen Evaluation. Die formative (gestaltende) Evaluation bewertet in erster Linie, ob die Umsetzung der Theorie in die Praxis gelingt. Wie verlaufen Implementation und Anwendung der durch die Rahmenkonzeption vorgegebenen Instrumente? Wie gelingen darüber hinaus örtliche Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern auf Ebene der Handlungsziele? Mithilfe der dadurch gewonnenen Erkenntnisse kann Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden. Demgegenüber bilanziert die summative Evaluation, ob die festgelegten Ziele erreicht wurden und die erwünschten Wirkungen eingetreten sind. Evaluationen können quantitativ oder qualitativ angelegt werden. Die Art und Weise hängt von den Fragestellungen und dem Umfang valider Daten ab. Um der Komplexität dieser Rahmenkonzeption und der damit verbundenen neuen Ausrichtung der Führungsstrategie der Polizei NRW gerecht zu werden, empfiehlt sich hinsichtlich der Evaluation eine Betrachtung auf drei unterschiedlichen Ebenen. 

Zentrale Evaluation der Implementation ausgewählter Führungsinstrumente 

Die Einführung bzw. Modifizierung der in dieser Rahmenkonzeption dargestellten Führungsinstrumente (Coaching, Mentoring, Supervision, Kollegiale Beratung, Behördenberatung, mehrdimensionales Führungsfeedback) sowie die Umsetzung des Monitorings zur Messung von Führungsleistung, des Interventionskonzeptes bei defizitärer Führung und des Anreizsystems bei herausragenden Führungsleistungen sind Gegenstand der Betrachtung einer zentral durchgeführten internen Evaluation in der Implementationsphase.

Wirkungsevaluation der Mittlerziele 

Messungen und Bewertungen von Wirkungen sind eine besondere Herausforderung, insbesondere dann, wenn Veränderungen auch kausal den einzelnen Interventionen zugeordnet werden sollen. Die beabsichtigten Wirkungen finden meist auf unterschiedlichen Ebenen statt und bedingen einander häufig. Die Wirklogik zur Führungsstrategie findet sich in dieser Rahmenkonzeption im Abschnitt 5.2 wieder und wird in der Zielhierarchie deutlich. Im Fokus der Wirkungsevaluation stehen die dort genannten Mittlerziele. Nachhaltige Veränderungen auf der Ebene der Mittlerziele lassen sich seriös erst nach einer ausreichend langen Implementationsphase abbilden. Zu erwarten ist, dass sich diese intendierten Veränderungen auch vor dem Hintergrund eines permanenten PDCA-Zyklus mit zunehmender Zeit weiter ausprägen. Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine Langzeitmessung auf Ebene der Mittlerziele, um eingetretene Veränderungen abzubilden. 

Selbstevaluation der Handlungsziele 

Die Handlungsziele setzen unmittelbar am Praxisgeschehen an und können vorgeben, welcher konkret beschreibbare, veränderte oder stabilisierte Zustand erreicht werden soll oder welche Leistungen konkret zu erbringen sind (siehe Abschnitt 5.2.3). Unter Selbstevaluation werden systematische, datenbasierte Verfahren der Beschreibung und Bewertung verstanden, bei denen die praxisgestaltenden Akteure identisch sind mit den evaluierenden Akteuren. Die Polizeibehörden evaluieren selbstverantwortlich und eigenständig ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele. Es empfiehlt sich dabei die Konzentration auf besonders erfolgskritische Aktivitäten. Eine zahlenbasierte Erfassung durchgeführter Maßnahmen sollte – mindestens bei erkannten Abweichungen – durch qualitative Datenerhebungen ergänzt werden, um die Wirkungsorientierung im Blick zu halten. Die Zentralstelle Evaluation des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen berät die Polizeibehörden methodisch bei der Planung und Umsetzung der örtlichen Selbstevaluation. Ziel einer Evaluation auf Ebene der jeweiligen Behörde ist in erster Linie die Beobachtung und Bewertung, ob die Umsetzung gelingt, ob Adressaten zufrieden sind, ob die Ressourcen angemessen sind oder ob sich unerwartete Nebenwirkungen einstellen. Im Vordergrund steht hier der Erkenntnisgewinn im Sinne des PDCA-Zyklus.

Anmerkungen zu Fußnoten, Abbildungen und Anlagen

Fußnoten: Für die Audiofassung haben wir uns entschieden, auf Fußnoten weitestgehend zu verzichten. Zu finden sind alle Literaturhinweise, Querverweise und Quellenangaben vollständig in der schriftlichen Fassung.

Abbildungen: Abbildungen sind nur in der schriftlichen Fassung zu finden: 

Anlagen: Zu einigen Themen gibt es zusätzliche Anlagen z.B. Informationsbögen oder Vorlagen für Vereinbarungen. Diese sind nur in der schriftlichen Fassung zu finden.

Die schriftliche Fassung können Sie hier aufrufen.  

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110