Die EC-Terminals auf den Streifenwagen werden zukünftig für das Verwarnungsgeldverfahren so genannte Zahlungsaufforderungen ausdrucken, die die bislang von Hand auszufüllenden Zahlscheine ablösen. Für diese neue Funktion startet am 23. April 2018 in den Behörden Minden-Lübbecke, Euskirchen, Wuppertal, Oberhausen und Münster ein Pilotprojekt. Die Geräte mit neuer Software wurden heute den Pilotbehörden im Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) ausgehändigt.
Doch sollten Sie in den nächsten Wochen in dem Streifenbezirk einer dieser Behörden „erwischt“ werden, kann es sein, dass Sie noch einen alten Zahlschein in die Hand gedrückt bekommen. Jede Behörde testet zunächst nur etwa zehn EC-Terminals mit neuer Software. Sollte sich das neue Verfahren bewähren, werden alle EC-Terminals landesweit mit der neuen Software bestückt.
Was ist neu?
Die neuen Zahlungsaufforderungen enthalten neben einer kurzen Erklärung alle wichtigen Informationen, die Sie für die Überweisung des Verwarnungsgeldes benötigen:
Name des Empfängers
Bankverbindung (IBAN und BIC)
Verwendungszweck
Betrag
Girocode (QR-Code)
Für eine noch schnellere und komfortablere Zahlungsweise enthalten die Ausdrucke zusätzlich einen Girocode. Hierbei handelt es sich um einen QR-Code, der mit Ihrer Banking-App gescannt werden kann. Der QR-Code überträgt automatisch alle Daten in das elektronische Überweisungsformular: Empfänger, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck.
Was bleibt?
Doch bei allem Fortschritt: Wenn Sie möchten, können Sie nach wie vor mit Ihrer Zahlungsaufforderung zu Ihrer Bank gehen und die Überweisung dort auf herkömmliche Art vornehmen oder vornehmen lassen, bzw. selbst im Online-Portal Ihrer Bank veranlassen.
Was auch bleibt, ist die Variante, Ihr Verwarnungsgeld direkt vor Ort bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an dem mobilen Terminal mit einer EC-Karte oder einer Kreditkarte zu bezahlen. Sie sind mit Ihrem Verwarngeld nicht einverstanden? Dann wird, wie eh und je, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mit Bargeld können die Bürgerinnen und Bürger die Verwarnungsgelder bereits seit Einführung des Telecash-Systems im Jahr 2003 nicht mehr bezahlen. Auch daran ändert sich nichts.
Mehr Komort bei der Zahlung von Verwarnungsgeldern