Als Ausstattungsbehörde für die Polizei NRW hat das LZPD NRW 2,5 Millionen Masken für die Polizistinnen und Polizisten im Land beschafft. Die erste Charge aus 1,25 Millionen Masken wird gerade an alle Polizeibehörden verteilt. Die waschbaren Masken werden von einer Firma aus NRW geliefert und sollen vor allem der Nachhaltigkeit dienen. Zudem ist so ein einheitlicheres Erscheinungsbild der Polizeibeamtinnen und -beamten gewährleistet, wenn sie Masken tragen.
Eine generelle Pflicht zum Tragen von Masken zum Schutz der Atemwege besteht für die Sicherheitsbehörden nicht. Polizistinnen und Polizisten sind aber angehalten, einen Mund-Nasenschutz oder eine Atemschutzmaske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann.