Das Leid, das sie den Opfern, ihren Familien, Angehörigen und Freunden bringen, ist kaum zu ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 das Strafgesetzbuch verschärft. Der neue § 315 d, der im Herbst letzten Jahres in Kraft getreten ist, stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Rennen unter Strafe. Sie kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn jemand dadurch verletzt wird oder tödlich verunglückt, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Polizei in NRW leitet beim Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr konsequent ohne Wenn und Aber Strafverfahren ein.
Im Zusammenhang mit illegalen Autorennen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr gegen 335 Raser ermittelt. In 35 Fällen erhielten die Fahrer bereits Anzeigen auf Grundlage des neuen Paragrafen 315 d. StGB. Es kam insgesamt zu 32 Verkehrsunfällen wegen illegaler Autorennen.
Mirko Wolf
Illegale Straßenrennen sind hohes Sicherheitsrisiko - Polizei ermittelte 2017 gegen 335 Raser