Helau, Maak möt und Gloria Tibi Dülken! - DOs & DON'Ts an Karneval

Karneval 2025 DOs & DON'Ts
Helau, Maak möt und Gloria Tibi Dülken! - DOs & DON'Ts an Karneval
Wir geben Tipps für Karneval, damit Sie alle fröhlich und sicher zugleich feiern können.
LR VIE

Für einige sind es die tollsten Tage im Jahr – für andere ein Freibrief, sich zu betrinken und herumzupöbeln. Den einen gönnen wir das Vergnügen und stehen hilfsbereit an ihrer Seite. Den anderen sagen wir: Wenn Ihr randaliert, ist für Euch lange vor Aschermittwoch Schluss mit lustig. 

Wir sorgen für Sicherheit, und zwar konsequent. 

Nein heißt nein – eine zweite freundliche Aufforderung, einer polizeilichen Anordnung Folge zu leisten, gibt es auch in diesem Jahr nicht.

Kostüme

Es ist ja schon ganz schön schwer, ein passendes Kostüm zu finden – eins, in dem man oder frau sich wohlfühlt, das keinen Anstoß erregt, keine kulturelle Aneignung ist… und so weiter. Und dann kommen auch noch wir. 

Denn es gibt tatsächlich Dinge, die Sie nicht tragen sollten, wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen.

Uniformen

Hier gilt: Solange man sieht, dass es ein Kostüm ist, ist es in Ordnung. Echte oder täuschend echte Polizeikleidung ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Bekleidung von Soldaten. Hier kommt noch hinzu, dass alles, was außerhalb des Karnevals ein verbotenes Symbol ist, natürlich auch im Karneval verboten ist. Auch als Mitglied des amerikanischen Ku-Klux-Klans oder als islamistischer Terrorist sind Sie nicht witzig, sondern auf ganz dünnem Eis unterwegs.

Waffen

Alles ganz einfach, ich habe ja einen „Kleinen Waffenschein“, da darf ich doch… vergessen Sie es. Denn selbst die Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und normalerweise in der Öffentlichkeit „geführt“ werden dürfen, unterliegen dem §42 des Waffengesetzes: „Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.“

Es gibt Kostüme, zu denen gehört nach landläufiger Auffassung eine Waffe – zum Ritter das Schwert, zum Cowboy der Revolver. Wenn Sie nicht darauf verzichten mögen, dann müssen Sie etwas beachten: Man muss aus Entfernung sehen können, dass es sich nicht um eine echte Waffe handelt. Bei Spielzeugpistolen bringen Hersteller oft neonfarbene Elemente an oder färben gleich das komplette Plastik neonfarben. Das ist in Ordnung. 

Es gibt aber auch täuschend echte Imitationen. Die dürfen Sie nicht mitnehmen. Und die könnten auch für Sie am Ende gefährlich werden. Wenn man nicht aus der Entfernung erkennen kann, ob die Waffe echt ist oder nicht, müssen Einsatzkräfte im Ernstfall davon ausgehen, dass sie echt ist – und Ihnen entsprechend gegenübertreten. Das kann im allerschlimmsten Fall bedeuten, dass auf Sie geschossen wird, wenn Sie mit diesem Plastikspielzeug jemanden scheinbar bedrohen. Lassen Sie es nicht so weit kommen – verzichten Sie auf alles, was missverstanden werden könnte. 

„Abwehrwaffen“:

Tierabwehrspray und Ähnliches halten wir für keine gute Idee. Es darf nicht gegen Menschen eingesetzt werden. Wenn Sie es doch tun, können Sie strafrechtlich belangt werden und sehen sich Ermittlungen wegen Körperverletzung gegenüber, auch wenn Sie sich eigentlich nur verteidigen wollten. 

Außerdem könnte Ihr Gegenüber Ihnen das Spray auch abnehmen, gegen Sie verwenden und Ihnen damit Verletzungen zufügen. 

Und noch einmal eine direkte Ansprache, an diejenigen, die meinen, Karneval sei ein Freibrief zum Bützen und Tatschen: Nein heißt auch in diesem Jahr Nein. Ohne wenn und Aber. Wir zitieren hier noch einmal die Karnevalskampagne unserer Kölner Kolleginnen und Kollegen aus dem letzten Jahr: „It‘s a dress ...

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110