Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir sind eine große Einsatz- und Technikbehörde. Wir beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste sorgen für die Digitalisierung und jegliche Kommunikationskanäle der NRW-Polizei. Zudem sind wir verantwortlich für die gesamte Ausrüstung, von der Informationstechnik über die Beschaffung der Uniform, bis hin zu Hubschraubern und Streifenwagen und für noch viele weitere Themenfelder. Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!
Wir sorgen für:
einen sicheren Arbeitsplatz
flexible Arbeitszeiten
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Telearbeit, Teilzeit)
Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Gesundheitsprävention
Wir wollen, dass Sie einen guten Job machen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn es geht um viel: Sie arbeiten in sensiblen Sicherheitsbereichen am Herzen der nordrhein-westfälischen Polizei
Als Brandschutzbeauftragte/Brandschutzbeauftragter beraten und unterstützen Sie die Behörde in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
- Die Aufgabenschwerpunkte hierbei sind insbesondere: Erstellen, bzw. Fortschreiben und regelmäßige Überprüfung der erforderlichen Brandschutzordnungen (A,B,C)
- Erstellen, bzw. Fortschreiben von notwendigen Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen
- Organisation und Durchführung jährlicher Brandschutz- und Evakuierungsübungen für den Bereich Duisburg
- Koordination und Controlling erforderlicher Brandschutz- und Evakuierungsübungen in den Niederlassungen und sonstigen Liegenschaften
- Jährliche Unterweisung und regelmäßige Nachschulung der Evakuierungs-/Brandschutzhelfer
- Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefahren an Arbeitsplätzen, Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Überprüfung und Wartung von brandschutzrelevanten Ausstattungsgegenständen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Durchführen betrieblicher Brandschutzbegehungen (In Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit)
- Unterstützen der Führungskräfte bei Unterweisungen der Mitarbeiter im Brandschutz
- Überprüfen der vorgeschriebenen Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen
Erfolgreich abgeschlossenes Studium im handwerklich-technischen Bereich oder vergleichbar (z.B. abgeschlossenes Studium im Bereich Sicherheitstechnik/ Sicherheitsingenieurswesen/ Rettungsingenieurswesen) UND mindestens 3jährige Berufserfahrung im Bereich Brandschutz mit ingenieurmäßigem Aufgabenzuschnitt
UND
Abgeschlossene zertifizierte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
UND
Gültiger Führerschein für PKW Klasse B
Dazu sollten Sie die Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung mitbringen. Dies setzt voraus, dass sich Ihr Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU befindet
Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung
Gute planerische und analytische Fähigkeiten, strukturierte Arbeitsweise
Zuverlässigkeit und selbstständige Arbeitsweise
Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
Bereitschaft zu Dienstreisen zu verschiedenen Standorten in NRW
Wenden Sie sich gern an: Herr Michael Kempchen 0203/4175-7320 für fachliche Fragen
Frau Barbara Blitzner 0203/4175-7227 für Fragen zum Bewerbungsverfahren
Unsere Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Eingruppierung bis einschließlich Entgeltgruppe 12 TV-L ist möglich
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 16.01.2021 unter Angaben des Aktenzeichens 115/20 – BSB ZA 3.2 per E-Mail mit Anlage im PDF-Format an karriere.lzpd [at] polizei.nrw.de oder postalisch an folgende Adresse: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Personalstelle, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
Das LZPD fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen Gleichgestellte sowie Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.