Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Symbolbild für IT-Sicherheit. Mann arbeitet am Laptop, Schlösser fliegen durch die Luft
Teildezernatsleitung Informationssicherheit und Risikomanagement (w/m/d)
Sorgen Sie mit uns für die Sicherheit der Polizei NRW. Bewerben Sie sich!

Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir sind eine große Einsatz- und Technikbehörde. Wir beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste sorgen für die Digitalisierung und jegliche Kommunikationskanäle der NRW-Polizei. Zudem sind wir verantwortlich für die gesamte Ausrüstung, von der Informationstechnik über die Beschaffung der Uniform, bis hin zu Hubschraubern und Streifenwagen und für noch viele weitere Themenfelder. Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!
Wir sorgen für:

  • Einen sicheren Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Telearbeit, Teilzeit)
  • Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Gesundheitsprävention

Wir wollen, dass Sie einen guten Job machen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn es geht um viel: Sie arbeiten in sensiblen Sicherheitsbereichen am Herzen der nordrhein-westfälischen Polizei.

Ihre neuen Aufgaben

Innerhalb der Abteilung 2 - IT ist im Dezernat 21 „IT-Strategie und IT-Planung“ das Teildezernat „Informationssicherheit und Risikomanagement“ als eines von drei Teildezernaten sowie einem Sachgebiet angebunden. Das Teildezernat ist für die Informationssicherheit bei der Polizei NRW zuständig. Die Teildezernatsleitung hat die Aufgabe, als Beauftragte/r für die Informationssicherheit der Polizei NRW (ISB Pol NRW) die Funktionsfähigkeit des Informationssicherheitsprozesses sicherzustellen. Hierzu ist das Managementsystem auf Basis des BSI Grundschutzes fortlaufend weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Informationssicherheit und Risikomanagement

  • Führende Ausrichtung und Ausgestaltung der Aufgaben in Bezug auf die Informationssicherheit bei der Polizei NRW
  • Führende Konzeption eines Informationssicherheits- und Risikomanagements unter Berücksichtigung aktueller und zukunftssicherer Technologien sowie Umsetzung gesetzlicher und politischer Vorgaben unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten
  • Sicherheitskonzeptionelle Beratung polizeilicher IT-Projekte, IT-Verfahren sowie bei IT-Infrastrukturvorhaben (Unterstützung bei der Planung von Aktivitäten)
  • Prüfung und Bewertung neuer Technologien und Methoden zur Steigerung der Informationssicherheit
  • Planung der Vorgehensweise zur Koordination der erforderlichen Maßnahmen und der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen
  • Steuerung der Bearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen im Bereich der Polizei NRW
  • Beratung bei der Durchführung von Notfallmaßnahmen
  • Konzeptionierung, Planung und Durchführung von Audits auf Basis von BSI IT-Grundschutz bei den Polizeibehörden
  • Planung und Durchführung von IT-Sicherheitsrevisionen der Polizeien des Bundes und der Länder
  • Planung und Koordination von Penetrationstests im Bereich der Polizei NRW
  • Konzeptionierung, Implementierung und kontinuierliche Pflege eines regelmäßigen Berichtswesens inklusive eines Risikoregisters

Teildezernatsleitung

  • Personalführung

- Personalauswahl und –einsatzmanagement
- Auftrags- und Aufgabenmanagement
- Durchführen von Jahres- und Mitarbeitergesprächen
- Eskalationsstufe für Personalkonflikte
Überwachung von Vorschrifteneinhaltung z. B. in den Bereichen Haushalt, Rechnungswesen, Datenschutz, Arbeitsschutz

Was Sie mitbringen müssen
  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) mit einem technischen Schwerpunkt (z.B. IT-Security, Informationssicherheit, Informatik, Nachrichtentechnik oder vergleichbar)
  • alternativ kann die Einstellung als so genannte*r sonstige*r Beschäftigte*r erfolgen: Sie verfügen über Fähigkeiten, die denen, die in den zuvor genannten Studiengängen vermittelt werden, gleichwertig sind und können eine einschlägige berufliche Erfahrung nachweisen.

Eine Verbeamtung ist möglich und wird ausdrücklich angestrebt.
Für eine Verbeamtung als Beamtin/Beamter der LG 2.2 besonderer Fachrichtungen (technischer Dienst) mit einem (informations-)technischen Schwerpunkt ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 2 Jahren und 6 Monaten vorzuweisen, welche dem hier ausgeschriebenen Stellenprofil entspricht. Sollte diese Voraussetzung zum Stellenantritt noch nicht erfüllt sein, ist zunächst eine Einstellung als Regierungsbeschäftigte/als Regierungsbeschäftigter mit der Entgeltgruppe 14 TV-L für eine Dauer von maximal zwei Jahren mit anschließender Verbeamtung möglich. Darüber hinaus müssen die sonstigen Voraussetzungen für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 2.2 besonderer Fachrichtungen (technischer Dienst) erfüllt werden.
Sollte eine Verbeamtung nicht möglich sein, so bieten wir Ihnen eine dauerhafte Beschäftigung als Regierungsbeschäftigte oder Regierungsbeschäftigter an. Bei einer solchen Beschäftigung ist eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.

Wünschenswert wäre

Aufgabenbezogene Kompetenzen

  • Gute Kenntnisse der Organisationstruktur der Landesverwaltung NRW (gerne konkrete Kenntnisse über die Strukturen der Polizei NRW)
  • Kenntnisse der Arbeitsabläufe und Prozesse in den Kreispolizeibehörden sind von Vorteil
  • Erfahrung in Verhandlungen zur Koordinierung gemeinsamer Aufgaben unterschiedlicher Instanzen sowie Behörden
  • Fähigkeit zur Strukturierung und Steuerung von Prozessen

Methodische Kompetenzen

  • Methodensicherheit in der Anwendung von Kommunikations- und Steuerungsinstrumenten
  • Problemlösungskompetenz
  • Verhandlungsgeschick
  • Fähigkeit, sich und andere zielgerichtet zu motivieren

Persönliche Kompetenzen

  • Motivations- und Einsatzbereitschaft
  • Veränderungskompetenz
  • Fähigkeit zu eigenständigem und selbstverantwortlichem Handeln
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Sicheres und gewandtes Auftreten

Soziale Kompetenzen

  • Ausgeprägte Konflikt-, Moderations- und Kooperationsfähigkeit
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Ausgeprägte Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit
  • Gutes Durchsetzungsvermögen

Dazu sollten Sie die Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) mitbringen. Dies setzt voraus, dass sich Ihr Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU befindet.

Haben Sie Fragen?

Wenden Sie sich gern an:
Herr Helge Ammermann
0203/4175-21000, für fachliche Fragen
Herrn Jan Böcker
0203/4175-72103, für Fragen zum Bewerbungsverfahren

Jetzt bewerben!

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 10.04.2023 unter Angaben des Aktenzeichens 41/23 – TDL 21.3 per E-Mail mit Anlage im PDF-Format an karriere.lzpd [at] polizei.nrw.derel="nofollow" oder postalisch an folgende Adresse:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Personalstelle, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg

Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht! In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110